Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen
Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.
Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.
Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.
Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:
- Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
- Änderungen Ihres Namens
- Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
- Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland
Verfahrensablauf
- Den Zugang zum Formular der gewählten Leistung erhalten Sie über den gewählten Account (Nutzerkonto Bund / Elster-Organisationskonto) des Bundesportals.
- Füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie weitere Unterlagen hoch, die Sie dem Antrag beifügen müssen.
- Übermitteln Sie den Antrag.
- Sie erhalten die Aircraft Station Licence und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung nach erfolgreicher Prüfung über den Postkorb Ihres Accounts zum Download, wenn Sie diese Möglichkeit im Antragsformular ausgewählt haben.
- Nummernzuteilungen sind beitragspflichtig, ein Beitragsbescheid für die Gesamtheit Ihrer Zuteilungen wird zu einem späteren Zeitpunkt über das Nutzerkonto Bund zum Download zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen
- Sie werden Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges und Ihr Name, Ihre ladungsfähige Anschrift hat sich geändert oder Sie haben Änderungen an der Funkausrüstung vorgenommen.
- Die oder der Empfangsbevollmächtigte im Inland hat sich geändert.
Hinweise
Bestehende Zuteilungen von Rufzeichen, die im Rahmen der bisherigen Frequenzzuteilungen für Luftfunkstellen und mobile Flugnavigationsfunkstellen (Frequenzzuteilungsurkunden) erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.
Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Aircraft Station Licences ist nicht vorgesehen. Die vor dem 01.01.2019 ausgestellten Urkunden bleiben international gültig, soweit Sie keine Änderungen an der Luftfunkstelle vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA - BNetzAB-GebV) in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie eine Frequenzzuteilung zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung erhalten haben, müssen Sie neben der einmaligen Zuteilungsgebühr jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich u.a. nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBei-trV) in der jeweils geltenden Fassung.
Bearbeitungsdauer
4 Stunden bis 6 Wochen
Rechtsgrundlage
- § 3 Nummer 34 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 108 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 224 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- § 31 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
- Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
- Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
- Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV)
- ITU-R Radio Regulations Recommendation 7 (Aircraft Station Licence)