Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen melden
Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen melden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Nebenwirkung (auch unerwünschte Arzneimittelwirkung genannt) ist eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Arzneimittel, einschließlich eines Impfstoffes.
Mit der Meldung von Verdachtsfällen können Sie den Behörden bei der Überwachung der Arzneimittel/ Impfungen helfen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu sichereren Anwendung von Arzneimitteln und Impfstoffen.
Verfahrensablauf
Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können Sie über diese Webseite melden.
Über die Buttons "Allgemeines Meldeformular", "COVID-19-Impfstoff" bzw. "Impfstoff-Meldeformular" gelangen Sie zur jeweiligen Online-Meldung.
Die Meldungen gehen direkt an die Bundesoberbehörden Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Druckbare Formulare finden Sie auf den Webseiten www.bfarm.de bzw. www.pei.de.
Darüber hinaus können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen per Post oder als E-Mail an das PEI bzw. das BfArM gemeldet werden. Die Adressen finden Sie in der Packungsbeilage bzw. auf den Webseiten der Behörden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn möglich, sollte die Meldung folgende Angaben enthalten:
- Informationen zur Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist (wie Alter und Geschlecht);
- eine Beschreibung der Nebenwirkung;
- die Dosis und die Bezeichnung des Arzneimittels/ Impfstoffes, von dem vermutet wird, dass es zu einer Nebenwirkung geführt hat (Handelsname und Wirkstoffbezeichnung);
- die Chargenbezeichnung des Arzneimittels/ Impfstoffes (ist auf der Verpackung angegeben);
- alle anderen Arzneimittel/ Impfstoffe, die etwa zur gleichen Zeit eingenommen/ gespritzt wurden (einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, pflanzlicher Arzneimittel und Verhütungsmittel);
- alle anderen gesundheitlichen Probleme der betroffenen Person bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist.