Leistungsbeschreibung


Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wurde zum 1. Januar 2021 eine Meldestelle für die Nutzer von Anwendungen nach § 334 Absatz 1 SGB V eingerichtet, die versorgungsrelevante Fehlerkonstellationen bei der Nutzung dieser Anwendungen der Telematikinfrastruktur im medizinischen Versorgungsalltag in nicht personenbezogener Form erfasst und systematisch bewertet.

Sie möchten eine Auffälligkeit oder Fehlerkonstellation beim Umgang mit einer Anwendung der Telematikinfrastruktur melden, die zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten oder einer Patientin geführt hat oder hätte führen können?

Anwendungen der Telematikinfrastruktur, nach § 334 Abs. 1 SGB V sind:

  • elektronische Patientenakte
  • elektronische Erklärungen zu Organ-/Gewebespende
  • Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein/Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Medikationsplan
  • elektronische Notfalldaten
  • elektronische Verordnungen

Relevante Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen liegen insbesondere vor, wenn die Nutzung einer Anwendung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten oder einer Patientin geführt hat oder hätte führen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  1. Wer meldet z.B. Heilberufe – Patient/Patientin – Unternehmen - sonstige?
  2. 2:In welchem Versorgungskontext ist die Auffälligkeit oder Fehlerkonstellation aufgetreten?
  3. 3:Zu welcher Telematik-Anwendung man melden möchte?
  4. 4:Wann ist die Auffälligkeit oder Fehlerkonstellation aufgetreten Monat/Jahr?
  5. 5:Welche Auffälligkeit oder Fehlerkonstellation ist aufgetreten?
  6. 6:Wie ist es zu dieser Auffälligkeit oder Fehlerkonstellation gekommen?
  7. 7:Beschreibung, wie die Auffälligkeit oder Fehlerkonstellation zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten oder einer Patientin geführt hat oder hätte führen können.
  8. 8:Waren oder wären die Auswirkungen für den Gesundheitszustand eines Patienten oder einer Patientin a) schwerwiegend? b) nicht schwerwiegend?

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit eines Datei-Upload, falls ihr Textbeitrag zur Problembeschreibung nicht hinreichend erscheint.

Was sollte ich noch wissen?


Ziel ist es, systematisch und zentral mögliche Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen beim Umgang mit den Anwendungen der Telematikinfrastruktur im medizinischen Versorgungsalltag in nicht personenbezogener Form frühzeitig zu erfassen, zu bewerten und als Grundlage für die agile Weiterentwicklung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzbar zu machen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übermittelt seine Bewertung der Gesellschaft für Telematik, die diese bei der Weiterentwicklung der Anwendungen nach § 334 Absatz 1 SGB V zu berücksichtigen hat.