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Flächennutzungsplanung Schwerin


Leistungsbeschreibung

Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

 1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
 2. Erarbeitung des Plankonzepts
 3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 5. Überarbeitung des Plankonzepts
 6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 7. Überarbeitung des Plankonzepts
 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
 9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.