Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster M-V
Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster M-V
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auskünfte zu Informationen über die im dBAK M-V enthaltenen Daten zu Bodenbelastungen erhalten Sie über die Online-Abfrage des digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters M-V (dBAK M-V) und/oder schriftlich bei den unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Neben Standorten mit Boden- und Grundwasserbelastungen (altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen) werden im dBAK M-V Informationen zu Erosionsereignissen, devastierten und Brachflächen erfasst.
Das dBAK M-V wird als Teil des Bodeninformationssystems von der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V) geführt.
Auskünfte zu Informationen über die im dBAK M-V enthaltenen Daten zu Bodenbelastungen erhalten Sie über die Online-Abfrage des digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters M-V (dBAK M-V) und/oder schriftlich bei den unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Neben Standorten mit Boden- und Grundwasserbelastungen (altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen) werden im dBAK M-V Informationen zu Erosionsereignissen, devastierten und Brachflächen erfasst.
Das dBAK M-V wird als Teil des Bodeninformationssystems von der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V) geführt.
Verfahrensablauf
Sie haben zwei Möglichkeiten, Auskünfte aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V (dBAK M-V) zu erhalten:
a) Online
Die automatisierte flurstücksbezogene Erstauskunft erfolgt über einen Onlineservice.
Wenn dabei kein eindeutiges Ergebnis ermittelt werden kann, müssen Sie dort in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
b) Schriftliche Auskunft
Sie stellen einen formlosen Antrag mit konkreter Benennung des Grunds der Anfrage sowie Angaben zum Grundstückseigentümer. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen. Nachdem Sie Ihr berechtigtes Interesse online oder schriftlich nachgewiesen haben, wird durch den Behördenmitarbeiter ermittelt, ob für das angefragte Grundstück Eintragungen im dBAK M-V bestehen und ein entsprechendes Antwortschreiben an Sie erstellt.
Zuständige Stelle
Untere Bodenschutzbehörden des Landes M-V
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) – Dezernat 370
Voraussetzungen
Grundsätzlich sind für die Online-Erstauskunft zunächst keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Wenn jedoch bei Ihrer Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online im Anschluss in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
Wenn Sie eine schriftliche Auskunft beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sind, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Für die Online-Erstauskunft sind grundsätzlich zunächst keine Unterlagen erforderlich.
- Bei schriftlichen Anträgen auf Auskunft sind Nachweise zu erbringen (Grund der Anfrage, Eigentumsnachweis beziehungsweise Eigentümervollmacht).
a) Onlineauskunft:
- zunächst keine Unterlagen erforderlich
- Wenn hierbei kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online in ein Formular die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
b) Schriftliche Auskunft:
- formloser Antrag
- konkrete Benennung des Grunds der Anfrage
- Angaben zum Grundstückseigentümer
- genaue Bezeichnung mit Adresse
- Fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Welche Gebühren fallen an?
Online-Erstauskünfte sind kostenlos.
Für schriftliche Auskünfte fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Für Negativauskünfte (zum Beispiel kein Altlastenverdacht) werden keine Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Die Kosten sind variabel von 0 bis zu 500,00 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
sofort oder bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- § 3 Landes-Umweltinformationsgesetz M-V (LUIG M-V)
- § 5 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 6 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 7 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V)
- Bodenschutz-Kostenverordnung (BodSchKostVO M-V)
- Umweltinformationskostenverordnung (UIKostVO M-V)
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: möglich
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Bodenschutz- und Altlastenkataster. Das Kataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Katasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Für schriftliche Anträge sollte Kenntnis der Gemarkung, Flur und Flurstück des angefragten Grundstücks bestehen.
Der Onlineservice bietet zusätzlich die Möglichkeit, Flurstücke in einer Karte auszuwählen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern