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Eheschließung - Ehefähigkeitszeugnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

  • nicht bereits verheiratet sind,
  • geschäftsfähig sind,
  • volljährig sind.

Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

Dieser Online-Dienst dient nur zur Vorbereitung und Übermittlung Ihrer Daten an das Standesamt. Im Anschluss erhalten vom Standesamt Auskunft über den weiteren Ablauf und über die einzureichenden Dokumente.

Standesämter

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei verschiedenen Wohnsitzen haben Sie die Möglichkeit zu wählen.

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland benötigen, können Sie dieses ebenfalls in Ihrem Wohnsitzstandesamt beantragen. Wenn sich Ihr aktueller Wohnsitz im Ausland befindet, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen die Dokumente (von beiden Partnern) genauso geprüft werden, wie bei einer Eheschließung in Deutschland.

  • Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate im Ausland heiraten.
  • Sie
    • haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
    • sind in Deutschland als staatenlos anerkannt,
    • sind in Deutschland als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer anerkannt oder
    • sind in Deutschland als Flüchtling anerkannt mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Ihrer beabsichtigten Heirat mit einer konkret bestimmten Person steht nach deutschem Recht nichts entgegen.

  • international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
    • Pass oder ID-Card (EU)
    • Passersatzdokument

Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:

  • Der Personenstand
  • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
  • Die Staatsangehörigkeit
  • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
  •  

Die genaue Auflistung über die benötigten Dokumente erhalten Sie im Anschluss vom Standesamt.

Die einzureichenden Dokumente richten sich z.B. danach, ob einer von Ihnen schon mal verheiratet war, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, ob Sie gemeinsame Kinder haben, wo Sie wohnhaft sind und wo Sie geboren wurden.

Wenn Sie oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Je nach Staatsangehörigkeit ist ggf. auch ein Antrag beim Oberlandesgericht zu stellen.

In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Gebühren anfallen:

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt derzeit 80,00 EUR
  • wenn hierbei ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes ausländische Recht je nach Aufwand um 90,00 bis 260,00 EUR
  • wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich wird, erhöht sich die Gebühr je nach Aufwand um 45,00 bis 140,00 EUR
  • wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, ist diese dagegen gebührenfrei

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen werden 80 Euro erhoben. Sofern hierbei ausländisches Recht zu prüfen ist, erhöht sich die Grundgebühr je nach Aufwand um 90 bis 260 Euro beziehungsweise nochmal zusätzlich 45 bis 140 Euro, wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Scheidung im Ausland) erforderlich ist. Bei der Eheschließung in Schwerin, kommen je nach Trauorte noch die Kosten für die Raummiete und für die Eheurkunde(n) hinzu. Sofern ein Antrag beim Oberlandesgericht gestellt werden muss, fallen zusätzliche Gebühren an. Zudem fallen Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen an.

  • vom Einzelfall abhängig

Lehnt das Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.