Denkmal - Auskunftsersuchen aus der Denkmalliste
Denkmal - Auskunftsersuchen aus der Denkmalliste
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.
Verfahrensablauf
Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.
Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Denkmalschutzbehörde
Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:
- Bewegliche Denkmale
- Bodendenkmale
Welche Gebühren fallen an?
- keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern