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Kraftfahrzeug - Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer stellen


Leistungsbeschreibung


Bei einem Verkehrsunfall, bei dem die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist, unterstützt der Zentralruf der Autoversicherer schnell und zuverlässig. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle gemäß § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes, ermitteln wir seit über 40 Jahren die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Benötigte Informationen.

Der Zentralruf der Autoversicherer unterstützt die Abwicklung von Schadenfällen. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle informiert er Unfallgeschädigte auf Anfrage über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, was für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen notwendig ist.

Für die Ermittlung der Versicherung benötigen wir folgende Angaben:

  • Das gegnerische Kennzeichen
  • Das Datum des Schadens
  • Das Land, in dem der Unfall stattgefunden hat

Dienstleistungen:

  •     Schnelle Auskunft: Wir bieten schnelle Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
  •     Erreichbarkeit: Unsere Dienste sind online und telefonisch verfügbar
  •     Benötigte Angaben: Neben Ihren eigenen Angaben benötigen wir nur das gegnerische Kennzeichen, den Schadentag und das Unfallland
  •     Kostenfreiheit: Unser Service ist kostenfrei erreichbar – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag
  •     Internationale Unterstützung: Wir bieten sofortige und zuverlässige Hilfe, auch bei Unfällen im Ausland