Kraftfahrzeug - Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer stellen
Kraftfahrzeug - Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer stellen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei einem Verkehrsunfall, bei dem die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist, unterstützt der Zentralruf der Autoversicherer schnell und zuverlässig. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle gemäß § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes, ermitteln wir seit über 40 Jahren die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Benötigte Informationen.
Der Zentralruf der Autoversicherer unterstützt die Abwicklung von Schadenfällen. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle informiert er Unfallgeschädigte auf Anfrage über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, was für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen notwendig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ermittlung der Versicherung benötigen wir folgende Angaben:
- Das gegnerische Kennzeichen
- Das Datum des Schadens
- Das Land, in dem der Unfall stattgefunden hat
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dienstleistungen:
- Schnelle Auskunft: Wir bieten schnelle Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Erreichbarkeit: Unsere Dienste sind online und telefonisch verfügbar
- Benötigte Angaben: Neben Ihren eigenen Angaben benötigen wir nur das gegnerische Kennzeichen, den Schadentag und das Unfallland
- Kostenfreiheit: Unser Service ist kostenfrei erreichbar – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag
- Internationale Unterstützung: Wir bieten sofortige und zuverlässige Hilfe, auch bei Unfällen im Ausland
Links & Onlinedienste
zum Zentralruf der Autoversicherer
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