Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland aus.
Eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes zum Export in Nicht-EU-Staaten wird auf Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erteilt.
Rechtsgrundlage
Links & Onlinedienste
zum Antrag
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