Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland aus.
Eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes zum Export in Nicht-EU-Staaten wird auf Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Abteilung Arbeitsschutz
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Welche Gebühren fallen an?
Der Gebührenrahmen für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten (Freiverkaufszertifikat) beträgt laut Tarifstelle 1.3 der Medizinproduktekostenverordnung EUR 140,00 - 600,00.