Veterinär - Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
Veterinär - Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln möchten.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung der Unterlagen erteilt.
Verfahrensablauf
Füllen Sie einen Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für das gewerbliche innergemeinschaftliche Verbringen mit Tieren, Zuchtmaterial oder tierischen Erzeugnissen erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständige Stelle
Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens volljährig sein.
- Sie müssen einen Antrag auf Erlaubnis vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde stellen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie sachkundig und zuverlässig sind.
- Die zuständige Behörde kann weitere Angaben/Dokumente von Ihnen fordern.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erlaubnis des Betriebes/des Unternehmens zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Sachkundenachweises
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- eventuell Führungszeugnis
- bei Gebäuden: Lageplan
- bei Fahrzeugen: Fahrzeugzulassung, Bescheinigung des Transportmittels nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (für Lebendtiertransporte)
- weitere Unterlagen sind möglich
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 50,00 bis EUR 600,00
Verwaltungsgebühr:
200,00 - 600,00 EUR
Verwaltungsgebühr:
200,00 - 600,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
nachdem die Erlaubnis erloschen ist
Rechtsgrundlage
- § 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
- Artikel 96 der Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 9 der delegierte Verordnung (EU) 2019/2035
- Artikel 3 der delegierten Verordnung (EU) 2020/686
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: möglich
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis kann befristet ausgestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern