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Unfallversicherung - Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartner/innen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen


Leistungsbeschreibung

Als Witwe oder Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tod infolge eines Versicherungsfalls.

Wenn Sie als hinterbliebene Person wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wird die gewährte Hinterbliebenenrente abgefunden.

Dabei erhalten Sie das 24-fache Ihrer monatlichen Rente als Abfindung.

Die im Rahmen einer im Voraus befristeten Hinterbliebenenrente geleisteten Kalendermonate werden dabei auf den Abfindungsbetrag angerechnet.

Wurde bereits früher eine Rentenabfindung bei der Wiederheirat oder neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt und hat sich Ihr Familienstand erneut verändert, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung. Dort werden Sie beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.

  • Sie müssen einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
  • Sie haben wieder geheiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet.

  • Heiratsurkunde (Stammbuch) oder
  • Lebenspartnerschaftsurkunde nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Es fallen keine Kosten an.