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BA - Einstiegsqualifizierung beantragen


Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber lernen Sie durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern.

Gleichzeitig unterstützen Sie benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben: Sie lernen die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen, können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und ihre Potenziale entdecken.

 

Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.

Eine Einstiegsqualifizierung dauert mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober eines Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ist in bestimmten Fällen ab dem 1. August möglich. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber-Service, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Zuschuss zur Vergütung gezahlt werden kann:

  • positiv:Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer war vorher noch nicht in Ihrem Betrieb beschäftigt.
  • positiv:Sie schließen mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag ab.
  • positiv:Sie zahlen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer eine Praktikumsvergütung und führen für sie oder ihn Beiträge zur Sozialversicherung ab.

Der Betrieb darf zudem nicht dem Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin oder den Eltern der oder des Teilnehmenden gehören.