BA - Berufseinstiegsbegleitung für Schüler/innen beantragen
BA - Berufseinstiegsbegleitung für Schüler/innen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei einer Berufseinstiegsbegleitung begleitet Sie eine Expertin oder ein Experte auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss bis hin zum Start Ihrer Ausbildung.
Die Expertin oder der Experte ist die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die oder der bei einem Bildungsdienstleister beschäftigt ist. Sie oder er kann Sie unterstützen bei
- Ihrer Vorbereitung auf Prüfungen:
- gemeinsame Ziele stecken
- eventuell Nachhilfeunterricht organisieren
- der Berufsorientierung und Berufswahl:
- Stärken und Schwächen analysieren
- Interessen thematisieren und besprechen
- dem Besuch von berufsorientierenden Praktika oder Veranstaltungen
- der Suche nach einer Ausbildungsstelle:
- Angebote finden
- Bewerbungen schreiben
- Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern führen
- dem Start in Ihr Ausbildungsleben:
- Entwicklung im Betrieb fördern
- mögliche Krisen entschärfen
- der Entwicklung Ihrer Persönlichkeit
- der Motivation für Ihre Aufgaben.
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und endet spätestens ein halbes Jahr, nachdem Sie eine Berufsausbildung angefangen haben. Falls es mit der Berufsausbildung nicht direkt klappt, endet Ihre Berufseinstiegsbegleitung spätestens 24 Monate, nachdem Sie die allgemeinbildende Schule beendet haben.
Voraussetzungen
Sie besuchen eine allgemeinbildende Schule, die eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet, und erfüllen folgende Bedingungen:
- Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Schulabschluss erreichen oder
- Sie benötigen Unterstützung, damit Sie Ihren Übergang in eine Berufsausbildung schaffen und
- Sie befinden sich in der Regel im vorletzten Schuljahr und
- Sie und Ihre Eltern stimmen der Teilnahme an einer Berufseinstiegsbegleitung zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die für das Erstgespräch erforderlichen Unterlagen werden Ihnen von Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer oder von den Schulsozialarbeiterinnen oder den Schulsozialarbeitern oder von Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater der Agentur für Arbeit mitgeteilt beziehungsweise ausgehändigt.
Dazu gehören zum Beispiel
- ein Lebenslauf,
- Schulzeugnisse und
- die von Ihnen und den Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten für das Auswahlverfahren und zur Teilnahme an einer Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung.
Wenn Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen können, müssen Sie einen Anmelde- und Teilnehmerfragebogen ausfüllen. Den Fragebogen gibt Ihnen Ihre Berufseinstiegsbegleiterin oder Ihr Berufseinstiegsbegleiter.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich beginnt die Berufseinstiegsbegleitung in der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule, sofern sie eine Berufseinstiegsbegleitung auch anbietet.
Ein späterer Einstieg ist im Einzelfall für Sie möglich, wenn entsprechende Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung verfügbar sind und die Begleitung noch erfolgversprechend zur Unterstützung der Integration in eine Berufsausbildung erscheint.