Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären
Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.
Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.
Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.
Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als "entschuldigt" oder "unentschuldigt".
Voraussetzungen
- Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
- Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Prüfungstermin erklärt werden
- Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
- Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
- Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.