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Kinderreisepass - Verlust anzeigen


Leistungsbeschreibung

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, gestohlen oder wurde verloren, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).

Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
 

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person  gewöhnlich aufhält.

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält.

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt (geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Verlustanzeige fallen keine Kosten an.

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

19.01.2023