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BA - Gründungszuschuss beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter: Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung

  • positiv:Sie beziehen Arbeitslosengeld.
  • positiv:Sie haben zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
    Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • positiv:Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.
 

Prüfung Ihrer Existenzgründung

Die Agentur für Arbeit kann Ihre Selbstständigkeit nur fördern, wenn Folgendes zutrifft: Eine fachkundige Stelle hat Ihre Geschäftsidee geprüft und Ihnen bescheinigt, dass diese einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht.