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BA - Ortsabwesenheit beantragen


Leistungsbeschreibung

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, können Sie verreisen. Allerdings müssen Sie das der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter rechtzeitig mitteilen und Ihre Abwesenheit genehmigen lassen.

Sie müssen jede längere Abwesenheit von Ihrem Wohnort (Fachbegriff: Ortsabwesenheit), etwa eine Reise, genehmigen lassen. Nur wenn Sie Ihre Ortsabwesenheit genehmigen lassen, erhalten Sie während dieser Zeit weiterhin finanzielle Leistungen. Für den Leistungsbezug reicht es nicht aus, dass Sie während Ihrer Abwesenheit telefonisch erreichbar sind. Bitte klären Sie deshalb Ihre Reisepläne rechtzeitig mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ab.  

Pro Jahr können Sie für höchstens 21 Tage – in Summe also 3 Wochen – eine Ortsabwesenheit beantragen, ohne dass Ihre Bezüge davon betroffen sind. Dabei zählen auch Wochenenden oder Feiertage. Das bedeutet: Waren Sie in einem Jahr in Summe bereits 21 Tage verreist, so erhalten Sie bei einer weiteren Ortsabwesenheit keine finanzielle Unterstützung mehr.

Sind Sie zudem länger als 6 Wochen am Stück nicht verfügbar, haben Sie für den gesamten Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld. In einem solchen Fall müssen Sie nach Ihrer Rückkehr erneut einen Antrag stellen.