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Jobcenter - Abwesenheit online abstimmen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter vorher abklären. Ihr Jobcenter prüft dann, zum Beispiel, ob in dem von Ihnen geplanten Zeitraum Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt es Ihren Plänen in der Regel zu (Fachbegriff: „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“).

Die Zustimmung ist notwendig, wenn Sie …

  • sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten,
  • sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden oder
  • ins Ausland reisen