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Jobcenter - Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit beantragen


Leistungsbeschreibung

Mit dem Schritt in eine Selbstständigkeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden. In der Gründungsphase haben Sie jedoch vielleicht nicht genug Einnahmen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen (Fachbegriff: fördern). So haben Sie einen größeren finanziellen Spielraum, bis sich Ihr Geschäft von selbst trägt.

Für Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • positiv:Sie erhalten Bürgergeld.
  • positiv:Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • positiv:Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. 
  • positiv:Sie sind persönlich geeignet, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.
  • positiv:Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind. 

Ihre Integrationsfachkraft legt die Höhe Ihres Einstiegsgeldes zu Beginn fest. Sie kann auch festlegen, ob sich der Förderbetrag im Laufe der Zeit ändert. Unter Umständen erhalten Sie in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld als zum Ende des Förderzeitraums.

Sie erhalten höchstens 24 Monate lang Einstiegsgeld. Es wird monatlich und ohne Abzüge an Sie ausgezahlt. Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet. 

Wie viel und wie lange Sie Einstiegsgeld erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Wir berücksichtigen beispielsweise, ob Sie allein oder mit anderen Personen zusammenleben, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Jobaussichten sind. Einen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Betrag haben Sie nicht.