Jobcenter - Freie Förderung beantragen
Jobcenter - Freie Förderung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Freie Förderung ist ein besonderes Unterstützungsangebot Ihres Jobcenters. Sie können es bekommen, wenn Sie trotz unserer bisherigen Unterstützung oder Maßnahmen keine Stelle finden konnten und zusätzliche Hilfe benötigen.
Das ist meist der Fall, wenn Sie bereits lange arbeitslos oder jünger als 25 Jahre sind und große Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden. Ziel der Freien Förderung ist es, Ihnen genau die Unterstützung zu ermöglichen, die Sie brauchen, um eine Arbeit zu finden und zu halten. Das kann zum Beispiel durch Folgendes erreicht werden:
- Sie nehmen an einer Maßnahme teil.
- Sie nehmen an einem regionalen Projekt teil.
- Sie erhalten finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Zuschüsse zu oder Erstattungen von Ausgaben.
Welche Möglichkeit in Ihrem Fall infrage kommt, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie sich beraten.
Voraussetzungen
Sie müssen Kundin oder Kunde des Jobcenters sein, also Bürgergeld erhalten, damit Sie prinzipiell die Chance auf eine Freie Förderung haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig mit Bürgergeld sichern oder Ihr Einkommen damit ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Zudem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet: Sie sind nicht durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft eingeschränkt und können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Freie Förderung ist keine vorrangige Unterstützung. Das heißt: Wenn es andere Angebote Ihres Jobcenters oder Angebote von Dritten gibt, die für Sie infrage kommen, müssen Sie diese zuvor in Anspruch nehmen. Dritte können in diesem Fall andere Behörden oder Einrichtungen sein. Erst wenn Sie diese vorrangigen Angebote ausgeschöpft haben, kommt die Freie Förderung für Sie infrage.