Jobcenter - Gutschein für die private Arbeitsvermittlung beantragen
Jobcenter - Gutschein für die private Arbeitsvermittlung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bei der Jobsuche können Sie sich auch von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen. Haben Sie mithilfe eines solchen Unternehmens einen Job gefunden, kann Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die Vermittlung vergüten.
Der AVGS für die private Arbeitsvermittlung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Meist sind das 3 bis 6 Monate. In manchen Fällen ist auch die Region festgelegt, in die vermittelt werden soll. Lesen Sie ihn daher bitte aufmerksam durch.
Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann die Vermittlungskosten nur übernehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung (Kurzform: AVGS MPAV) erhalten.
- Die von der privaten Arbeitsvermittlung vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig und auf mindestens 3 Monate angelegt.
- Sie nehmen eine Beschäftigung innerhalb der festgelegten Region und Gültigkeit des AVGS MPAV auf.
- Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung hat eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die private Arbeitsvermittlung muss an bestimmten Tagen zugelassen sein, damit die Kosten übernommen werden können. Konkret sind das die folgenden Tage im Rahmen des Vermittlungsprozesses:
- positiv:Tag, an dem der Vermittlungsvertrag unterschrieben wird
- positiv:Tag der Vermittlung, also der Tag, an dem Sie den Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise eine mündliche Einigung oder Zusage eines Betriebes erhalten
- positiv:Tag, an dem Sie die Beschäftigung aufnehmen