Jobcenter - Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen
Jobcenter - Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit Ihrer Selbstständigkeit wollen Sie Ihren Lebensunterhalt wieder eigenständig finanzieren. Damit das gelingt, können wir Sie finanziell unterstützen – in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses für Anschaffungen. Durch kostenfreie Beratung können wir Sie unterstützen, wenn Sie bereits selbstständig sind. In diesem Fall können wir Ihnen außerdem Kenntnisse vermitteln, die eine wesentliche Grundlage für wirtschaftliche Selbstständigkeit sind.
Alle diese Angebote fassen wir unter dem Begriff „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“, kurz: LES, zusammen.
Voraussetzungen
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf LES. Ob Sie LES erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Zuvor prüft sie, ob Sie diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
- positiv:Sie beziehen Bürgergeld oder haben Anspruch darauf.
- positiv:Sie machen sich hauptberuflich selbstständig, sind bereits selbstständig oder bauen eine geringfügige selbstständige Tätigkeit aus.
- positiv:Sie sind persönlich geeignet, eine selbstständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Weitere Informationen hierzu finden Sie am Seitenende.
- positiv:Sie können nachweisen, dass Sie keine anderen Finanzierungsquellen in Anspruch nehmen können. Solche wären zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Bankkredite oder Mikrokredite.
- positiv:Ihr Unternehmen ist nicht insolvent.
- positiv:Ihre Selbstständigkeit ist (voraussichtlich) wirtschaftlich tragfähig.
Was sollte ich noch wissen?
Ihr Geschäftsmodell muss durchdacht und ausgearbeitet sein. Es muss belegen, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann, also „tragfähig“ ist. Sie müssen die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells von einer fachkundigen Stelle prüfen und belegen lassen. Das können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter nennt Ihnen die fachkundige Stelle, die für Sie zuständig ist.