Jobcenter - Maßnahme bei einem Arbeitgeber beantragen
Jobcenter - Maßnahme bei einem Arbeitgeber beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Einen Einblick in einen Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht Ihnen eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber, kurz: MAG.
Die Vorteile:
- positiv:Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
- positiv:Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
- positiv:Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
- positiv:Im optimalen Fall erkennt der Betrieb Ihr berufliches Potenzial und bietet Ihnen im Anschluss eine Stelle an.
Eine MAG dauert in der Regel wenige Tage. Maximal sind 6 Wochen, in manchen Fällen bis zu 12 Wochen möglich.
Voraussetzungen
Damit wir die Kosten Ihrer MAG übernehmen können, muss einer der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
Sie …
- sind arbeitslos,
- sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich darum bei uns arbeitsuchend gemeldet oder
- erhalten Bürgergeld.
Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft haben Sie festgelegt, dass Sie eine MAG benötigen, um Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Daher ist Ihr erster Schritt zu einer MAG ein Beratungsgespräch.
Links & Onlinedienste
zum Antrag
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