Jobcenter - Maßnahme bei einem Träger beantragen
Jobcenter - Maßnahme bei einem Träger beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Job oder einen Ausbildungsplatz suchen, können Sie Ihre Chancen auf eine Stelle mit Lehrgängen oder Trainings erhöhen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten dafür. Die Lehrgänge, Trainings oder Coachings finden bei zugelassenen Unternehmen und Einrichtungen statt (Fachbegriff: Träger). Der Fachbegriff dafür ist: Maßnahmen bei einem Träger, kurz: MAT. Die MAT können in Gruppen oder im Rahmen von Einzelcoachings stattfinden.
Folgende Ziele können Sie zum Beispiel mit einer MAT erreichen:
- Sie besitzen neue berufliche Kompetenzen.
- Sie können sich besser bewerben.
- Sie können Ihre neu angetretene Arbeitsstelle halten.
- Sie sind auf eine Selbstständigkeit vorbereitet.
Voraussetzungen
Damit wir die Kosten Ihrer MAT übernehmen können, muss einer der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
Sie …
- sind arbeitslos.
- sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich darum bei uns arbeitsuchend gemeldet.
- möchten eine betriebliche Ausbildung machen und haben sich darum bei uns ausbildungssuchend gemeldet.
- erhalten Bürgergeld.
Gemeinsam mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft haben Sie festgelegt, dass Sie die MAT benötigen, um Ihre beruflichen Aussichten zu verbessern. Daher ist Ihr erster Schritt zu einer MAT ein Beratungsgespräch.