Jobcenter - Vermittlungsbudget beantragen
Jobcenter - Vermittlungsbudget beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wir können Ihnen die Kosten erstatten, die bei Ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle entstehen.
Ziel der Förderung ist es, Sie dabei zu unterstützen, so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, eine Ausbildung anzutreten oder eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Wir können Ihnen Kosten erstatten, die entstehen, wenn Sie Arbeit suchen oder eine neue Stelle gefunden haben und diese antreten.
Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheiden wir aufgrund Ihres Antrags und der Nachweise. Ein genereller Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget besteht nicht.
Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem: Sie bemühen sich aktiv um eine neue Stelle oder Ausbildung, bei der Sie langfristig versicherungspflichtig arbeiten.
Ihre Kosten können auch erstattet werden, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen.
Was sollte ich noch wissen?
Wir können zum Beispiel Ihre Ausgaben erstatten für …
- Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos)
- notwendige Dokumente (beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Übersetzungen)
- Fahrten zu einem Vorstellungsgespräch und notwendige Übernachtungskosten
- einen Umzug, wenn Sie für die neue Stelle umziehen müssen
Wenn Sie die Kostenerstattung online beantragen, können Sie alle notwendigen Dokumente dazu entweder bei der Antragsstellung oder im Nachgang hochladen.
Bei der Antragsstellung können Sie zum Beispiel bereits Kostenvoranschläge, Preisauskünfte oder Ähnliches zusammen mit dem Antrag an uns schicken.
Erhalten Sie eine Förderung, müssen Sie Ihre Kosten mit entsprechenden Dokumenten im Nachgang belegen. Solche Nachweise können zum Beispiel Rechnungen oder die bereits gekauften Bahntickets sein.