Jobcenter - Widerspruch einlegen
Jobcenter - Widerspruch einlegen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Entscheidung wird dann nochmals geprüft. Wenn Sie diesen Zeitraum (Fachbegriff: Widerspruchsfrist) nicht einhalten, wird Ihr Widerspruch abgelehnt.
Bitte schicken Sie Ihren Widerspruch an das Jobcenter, von der Sie den Bescheid erhalten haben. Sie können dort auch persönlich zur Niederschrift vorbeikommen. Das heißt, der Widerspruch wird für Sie verfasst und Sie unterschreiben ihn.
Am Ende eines Bescheids steht immer eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser werden Ihnen Ihre Rechte genauer erklärt.
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zum Widerspruch
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