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BA - Bildungsgutschein beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einer beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter finanziell unterstützen – in Form eines Bildungsgutscheins.

Umfang der Förderung

Folgende Weiterbildungskosten können wir übernehmen:

  • Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
  • Fahrkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sofern das tägliche Pendeln nicht zumutbar ist

Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, klären wir im Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen.

Weiterbildungsgeld

Nehmen Sie an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert wird, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Fachbegriff: Weiterbildungsgeld). Eine abschlussorientierte Weiterbildung ist zum Beispiel

  • eine Umschulung oder
  • eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder
  • ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung/Schulfremdenprüfung.

Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien für das Weiterbildungsgeld erfüllt, klären wir gemeinsam im Beratungsgespräch.

Weiterbildungsprämie

Wenn Sie im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine dieser gleichgestellten Prüfung bestehen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500 Euro. Ob für Ihre Weiterbildung eine Prämie gezahlt werden kann, klären wir im Beratungsgespräch mit Ihnen.

Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam besprechen.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Dieser ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Wichtig: Der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Mit dem Bildungsgutschein wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Beginnen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine berufliche Weiterbildung wird dieses in der Regel weitergezahlt. 

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Ihre Arbeitslosigkeit beendet oder
  • die drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

Arbeitslose können im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn die Notwendigkeit der beruflichen Weiterbildung zur Vermittlung zusätzlicher oder ergänzender Qualifikationen anerkannt wird (Fachbegriff: Erweiterungs- beziehungsweise Anpassungsqualifizierung). Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn der Erwerb der Grundkompetenzen die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung schafft oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.

Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.