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Gewerbe - Eingliederungszuschuss für Beschäftigte anfragen


Leistungsbeschreibung

Der Eingliederungszuschuss (kurz: EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.

Sie müssen den Antrag für einen Eingliederungszuschuss stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.

Eine Förderung ist möglich, wenn …

  • bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist. 
  • der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.

Das Beschäftigungsverhältnis kann allerdings nur dann gefördert werden, wenn die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.

Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Die Förderung mit dem Eingliederungszuschuss ist nicht bei jeder Neueinstellung möglich.

Wenn Sie einen Eingliederungszuschuss für eine neue Arbeitskraft erhalten, müssen Sie diese auch nach dem Ende der Förderung eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigen. Diese sogenannte „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer, höchstens 12 Monate.

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ohne wichtigen Grund beenden, müssen Sie den Zuschuss zurückzahlen.

Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.