Gewerbe - Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (berufliche Reha)
Gewerbe - Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (berufliche Reha)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation helfen Sie als Maßnahmeträger oder in Ihrem Betrieb Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen dabei, eine Arbeit zu finden oder zu sichern. Der Fachbegriff für diese Leistungen lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Bieten Sie solche Leistungen an und tragen Sie für die betreffenden Personen die Arbeitgeberpflichten, zahlen Sie ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter die gezahlten Beiträge.
Konkret geht es um die Beiträge zur …
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung und
- gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzungen
Damit wir Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstatten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme wird von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter gefördert.
- Sie haben die Beiträge zur Sozialversicherung gemeldet und bezahlt.
- Sie haben einen Antrag auf Erstattung gestellt.
Links & Onlinedienste
zum Antrag
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