Gewerbe - Leistungen für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen beantragen
Gewerbe - Leistungen für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen beziehungsweise Menschen, die schon sehr lange Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld beziehen, die Chance auf einen neuen Job bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.
Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung: die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten.
Voraussetzung für beide Förderungen: Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Mehr Informationen hierzu finden Sie am Ende dieser Seite.