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Gewerbe - Teilhabe am Arbeitsmarkt beantragen


Leistungsbeschreibung

Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung: die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten.

Voraussetzung für beide Förderungen: Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig.

Sie wollen eine Person einstellen, die über 25 Jahre alt ist, die seit mindestens 6 Jahren nicht (oder nur kurz) gearbeitet und in dieser Zeit Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezogen hat. Wir können Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:

  • Lohnkostenerstattung
    Wir bezuschussen in den ersten 5 Jahren der Beschäftigung Ihre Lohnkosten: in den ersten 2 Jahren zu 100 Prozent ab dem dritten Jahr: jährlich um 10 Prozentpunkte abnehmend von 90 bis 70 Prozent.
  • Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
    Wir übernehmen die Coaching-Kosten während der geförderten Beschäftigung. Das Coaching hilft dem Beschäftigten, sich insbesondere an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.
  • Weiterbildungskosten
    Wir können die Kosten für erforderliche Weiterbildungen während der geförderten Beschäftigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro erstatten. Das gilt auch für innerbetriebliche Weiterbildungen. 
  • Praktikum
    Sie sollten den geförderten Beschäftigten während der geförderten Beschäftigung auch Praktika bei einem anderen Arbeitgeber ermöglichen. Falls Sie ein Praktikum für die geförderten Beschäftigen planen, müssen Sie vorab das Jobcenter darüber informieren.