Gewerbe - Weiterbildungsförderung mehrere Beschäftigter beantragen
Gewerbe - Weiterbildungsförderung mehrere Beschäftigter beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Agentur für Arbeit kann Sie bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie durch die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten unterstützen. Die finanzielle Unterstützung können Sie in einem Sammelantrag beantragen, sofern die Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen. Den Sammelantrag können Sie online stellen.
Voraussetzungen
Für einen Sammelantrag gelten folgende Voraussetzungen:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst für jeden Teilnehmenden mehr als 120 Stunden. Diese muss nicht am Stück absolviert werden. Die Qualifizierung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
- Die Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. Informationen dazu erhalten Sie vom Bildungsträger.
- Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann zum Beispiel nicht gefördert werden.
- Die Beschäftigten haben einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf und sollen an derselben Weiterbildung teilnehmen.
- Ihre Beschäftigten oder die Betriebsvertretung stimmen dem Sammelantrag zu.
Links & Onlinedienste
zum Antrag
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