Gewerbe - Zuschuss für die Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen beantragen
Gewerbe - Zuschuss für die Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung ermöglichen, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter: Sie können eine Förderung in Form eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt erhalten.
Voraussetzungen
Eine Förderung können Sie für folgende Personen erhalten:
- Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, deren Rehabilitationsträger die Bundesagentur für Arbeit ist.
- schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
Diese müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Person ist für den angestrebten Ausbildungs- oder Weiterbildungsberuf geeignet.
- Ihr Betrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung, Lohn oder Gehalt.
- Die Aus- oder Weiterbildung kann ohne diese Förderung nicht erfolgreich absolviert werden.
- Ihr Betrieb stellt den Antrag vor Abschluss des Aus- beziehungsweise Weiterbildungsbildungsvertrages.
Was sollte ich noch wissen?
Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt. Das bedeutet: Auch außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte oder eine notwendige Verlängerung werden mit dem Zuschuss gefördert. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt. Sie richtet sich zum einen nach Art und Schwere der Behinderung. Zum anderen hängt die Höhe davon ab, wie sich die Behinderung auf die Aus- oder Weiterbildung auswirkt.
Der Zuschuss kann bei Rehabilitandinnen beziehungsweise Rehabilitanden bis zu 60 Prozent der monatlichen Aus- oder Weiterbildungsvergütung betragen, bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt.