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Gewerbe - Kurzarbeit anzeigen


Leistungsbeschreibung

Fällt Arbeit im Betrieb weg, heißt das häufig, dass das Entgelt der betroffenen Beschäftigten geringer ausfällt oder ganz ausbleibt. Dieser Entgeltausfall kann mit Kurzarbeitergeld in Teilen ausgeglichen werden. Genauer: Sie erhalten einen Teil der Entgeltkosten für Ihre Beschäftigten von der Agentur für Arbeit rückerstattet. Dabei ist es unerheblich, ob der gesamte Betrieb oder nur einzelne Abteilungen von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

Ziel ist es, dass Sie keine Kündigungen aussprechen müssen und Ihnendadurch wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben.