Gewerbe - Kurzarbeitergeld beantragen
Gewerbe - Kurzarbeitergeld beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen.
Voraussetzungen
Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn der Arbeitsausfall dazu führt, dass die betroffenen Beschäftigten weniger Entgelt erhalten. Dabei gilt: Bei mindestens einem Drittel der im betroffenen Betrieb Beschäftigten müssen im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
Die Gründe, warum Arbeit in Ihrem Betrieb wegfällt, sind wesentlich dafür, ob Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Ihre Beschäftigten können Kurzarbeitergeld nur erhalten, wenn…
- wirtschaftliche Ursachen dafür gesorgt haben, dass die Arbeit ruhen muss (zum Beispiel Auftragsmangel, Auftragsstornierungen oder fehlendes Material).
oder
- ein unabwendbares Ereignis dazu geführt hat, dass Arbeit weg- oder ganz ausfällt. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse oder Brand Ihre Beschäftigten nur noch weniger als zuvor oder gar nicht mehr arbeiten können.
Kurzarbeitergeld kann nicht gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall branchen- beziehungsweise betriebsüblich oder saisonbedingt ist.
Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um einen Arbeitsausfall in Ihrem Betrieb zu vermeiden: Ihre Beschäftigten können zum Beispiel Lager- oder Aufräumarbeiten verrichten oder vorübergehend in anderen Bereichen tätig sein. Wenn sich dadurch Kurzarbeit vermeiden lässt, müssen Ihre Beschäftigten auch Überstunden und Arbeitszeitkonten abbauen oder Erholungsurlaub nehmen.
Um Kurzarbeit zu vermeiden, müssen Minusstunden eingebracht werden, soweit dies im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen zulässig ist.
Kurzarbeit kann nur gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Das bedeutet, dass mit Vollarbeit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Diese Annahme muss für die gesamte Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges gelten.