Gewerbe - Transferkurzarbeit anzeigen
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Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb dauerhaft Stellen abbauen müssen, beispielsweise durch die Schließung einer Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld zu.
Zudem können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Transfermaßnahmen teilnehmen, deren Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Ziel der Maßnahmen ist, Ihre Beschäftigten in neue Betriebe einzugliedern beziehungsweise ihnen den Übergang in eine Selbstständigkeit zu erleichtern.
Voraussetzungen
Die sogenannte Transferberatung ist Voraussetzung dafür, dass Transfermaßnahmen gefördert und Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Der Beratungstermin muss stattfinden, bevor die Einführung von Transferkurzarbeitergeld und / oder -maßnahmen entschieden wurde (zum Beispiel mit Abschluss eines Sozialplans).
Neben der Transferberatung gibt es noch weitere Voraussetzungen für eine Förderung. Der Stellenabbau aufgrund der Betriebsänderung muss beispielsweise dauerhaft und unvermeidbar sein.
Was sollte ich noch wissen?
Transfermaßnahmen sind Maßnahmen, die Ihre Beschäftigten bei der Suche nach einer Beschäftigung in einem neuen Unternehmen unterstützen. Auch der Übergang in eine Selbstständigkeit kann mit Transfermaßnahmen erleichtert werden. Das Ziel: Eine drohende Arbeitslosigkeit wird vermieden.
Gefördert werden nur Maßnahmen, die von einer zertifizierten Transfer-Agentur durchgeführt werden. Zudem müssen die Transfermaßnahmen abgeschlossen sein, wenn das Beschäftigungsverhältnis Ihrer Angestellten endet.