Gewerbe - Dokumente für Abschlussprüfung übermitteln
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Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Kurzarbeitergeld, Saison- und Transferkurzarbeitergeld werden grundsätzlich vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Haben Sie die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb beendet, prüft Ihre Agentur für Arbeit alle Ihre Nachweise und Unterlagen. Damit stellt sie sicher, dass die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt waren und Ihr Betrieb die finanzielle Hilfe in der richtigen Höhe erhalten hat.
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zum Antrag
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