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Gewerbe - Akkreditierung und Zulassung


Leistungsbeschreibung

Um eine Maßnahme anzubieten, die über einen Gutschein von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann, benötigen Sie sowohl eine Träger- als auch eine Maßnahmezulassung.

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen wird nicht durch die Bundesagentur für Arbeit ausgesprochen, sondern von fachkundigen Stellen.

Die fachkundigen Stellen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die selbst eine Erlaubnis dafür benötigen, dass sie Träger- und Maßnahmezulassungen vergeben dürfen. Diese Erlaubnis nennt sich „Akkreditierung“ und wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle geprüft und erteilt.

 

Wenn Sie eine Träger- und / oder Maßnahmezulassung benötigen, können Sie sich direkt an eine der mehr als 30 bundesweit tätigen fachkundigen Stellen wenden. Die deutsche Akkreditierungsstelle führt auf ihrer Website alle fachkundigen Stellen auf, die derzeit akkreditiert sind.

Wenn Sie eine fachkundige Stelle ausgewählt haben, schließen Sie mit dieser einen kostenpflichtigen Vertrag über die Prüfung der Zulassung. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sind hier nicht beteiligt.

Entscheidet die fachkundige Stelle positiv über eine Zulassung, stellt sie Ihnen ein Zertifikat aus. Das Maßnahmezertifikat ist die Grundlage für die Einlösung der durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter ausgehändigten „Gutscheine“. Neben dem Bildungs- oder Maßnahmeziel enthält das Zertifikat unter anderem auch die Höhe der Maßnahmekosten. Sofern sich nach der Zulassung zum Beispiel am Konzept oder dem Kostensatz Änderungen ergeben, können Sie Ihre fachkundige Stelle kontaktieren und eine sogenannte Änderungszulassung erwirken.

Die Zulassung wird immer durch die fachkundige Stelle ausgesprochen. Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat aber festgelegt, dass die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen der Zulassung der fachkundigen Stelle zustimmen muss. Das ist der Fall,  wenn die Maßnahmekosten den Bundes-Durchschnittskostensatz um mehr als 25 Prozent überschreiten. Es geht dabei nicht darum, Kosten zu sparen. Die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit soll sicherstellen, dass die arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit der Maßnahme zu erhöhtem Kostensatz gegeben ist und die Kosten belegt sowie nachvollziehbar sind.

Die Aufgabe übernimmt innerhalb der Bundesagentur für Arbeit der Operative Service in Sachsen-Anhalt. Das Verfahren ist im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt. Als weitergehendes Arbeitsmittel dient dem Operativen Service in Sachsen-Anhalt eine Fachliche Weisung. Nach Bewertung und Dokumentation übermittelt der Operative Service in Sachsen-Anhalt das Ergebnis an die fachkundige Stelle. Diese erteilt im Fall einer Kostenzustimmung eigenständig das Zertifikat.