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Änderungen im Prostitutionsgewerbe anzeigen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

  • Änderungen des Betriebskonzeptes,
  • personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
  • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.

Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Ggf. nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

  • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG),
  • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gem. § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

Bei Änderungen im Betriebskonzept:

  • Betriebskonzept

Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

  • Name, Vorname
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc:

  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise