Kraftfahrzeugkennzeichen - Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung
Kraftfahrzeugkennzeichen - Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung
Textblöcke ein-/ausklappenIn Deutschland kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle reserviert werden. Oftmals ist eine Reservierung auch über die Internetpräsenzen der Landkreise und der Städte möglich. Die Reservierungsdauer und mögliche Verlängerungen der Reservierung legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Leistungsbeschreibung
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Vorabreservierung: 2,60 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.
Rechtsgrundlage
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 9 Vehicle Registration Ordinance (FZV)
- Appendix Fee number 221 Fee schedule for road traffic measures (GebOSt)
- § 9 Rozporządzenie w sprawie rejestracji pojazdów (FZV)
- Załącznik Numer opłaty 221 Regulamin opłat za środki ruchu drogowego (GebOSt)
Anträge / Formulare
keine
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung