Leistungsbeschreibung


Der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer Erlaubnis Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Die Online-Antragsstellung erfolgt über das bundeseinheitliche System 'VEMAGS' (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).

Dazu Bitte klicken Sie bitte auf der PLattform "VEMAGS" auf den roten Button, um einen Antrag auf Genehmigung eines Großraum-/Schwertransports zu stellen.

Verfahrensablauf


Den formgerechten Antrag stellen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor Transportbeginn bei der zuständigen Behörde, in dessen Bundesland der Transport beginnt.

Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

Dabei steht Ihnen die effiziente Möglichkeit der Antragstellung nach § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung über das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren VEMAGS® (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) zur Verfügung. Den kostenlosen Account erhalten Sie unter www.vemags.de .

Voraussetzungen


Voraussetzung für die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach § 29 Absatz 3 bzw. § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein formgerechter Antrag sowie eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Erlaubnisanträgen nach § 29 Absatz 3 StVO.

Weitere wesentliche Antragsvoraussetzungen sind, dass jener Verkehr nicht - wenigstens zum größten Teil der Strecke - auf der Schiene oder auf dem Wasser möglich ist.

Bei der zu befördernden Ladung hat es sich um technisch bzw. aus Festigkeitsgründen unteilbare Ladung zu handeln.

Zubehör zu unteilbaren Ladungen darf 10% des Gesamtgewichts der Ladung nicht überschreiten und muss in dem Transportbegleitpapier mit genauer Bezeichnung aufgeführt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Anträgen auf Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO

Welche Gebühren fallen an?


Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.