Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte beantragen
Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Leistungsbeschreibung
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlichen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn entweder
- die Ladung
- die Abmessungen
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Verfahrensablauf
Den formgerechten Antrag stellen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor Transportbeginn bei der zuständigen Behörde, in dessen Bundesland der Transport beginnt.
Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Dabei steht Ihnen die effiziente Möglichkeit der Antragstellung nach § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung über das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren VEMAGS® (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) zur Verfügung. Den kostenlosen Account erhalten Sie unter www.vemags.de .
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
An wen muss ich mich wenden?
Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.
Zuständig für die Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 bzw. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Land Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Behörde:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Voraussetzungen
- Sie beantragen keinen Transport auf der Schiene oder auf dem Wasser.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Anträgen auf Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.