Kfz - Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte beantragen
Leistungsbeschreibung
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlichen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn entweder
- die Ladung
- die Abmessungen
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer Erlaubnis Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Die Online-Antragsstellung erfolgt über das bundeseinheitliche System 'VEMAGS' (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).
Dazu Bitte klicken Sie bitte auf der PLattform "VEMAGS" auf den roten Button, um einen Antrag auf Genehmigung eines Großraum-/Schwertransports zu stellen.
Verfahrensablauf
Den formgerechten Antrag stellen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor Transportbeginn bei der zuständigen Behörde, in dessen Bundesland der Transport beginnt.
Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
Dabei steht Ihnen die effiziente Möglichkeit der Antragstellung nach § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung über das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren VEMAGS® (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) zur Verfügung. Den kostenlosen Account erhalten Sie unter www.vemags.de .
An wen muss ich mich wenden?
Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.
Zuständig für die Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 bzw. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Land Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Behörde:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach § 29 Absatz 3 bzw. § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein formgerechter Antrag sowie eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Erlaubnisanträgen nach § 29 Absatz 3 StVO.
Weitere wesentliche Antragsvoraussetzungen sind, dass jener Verkehr nicht - wenigstens zum größten Teil der Strecke - auf der Schiene oder auf dem Wasser möglich ist.
Bei der zu befördernden Ladung hat es sich um technisch bzw. aus Festigkeitsgründen unteilbare Ladung zu handeln.
Zubehör zu unteilbaren Ladungen darf 10% des Gesamtgewichts der Ladung nicht überschreiten und muss in dem Transportbegleitpapier mit genauer Bezeichnung aufgeführt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- Genaue Wegstrecke
- Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift des Antragstellers
- Schriftlicher Haftungsausschluss
- Ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Anträgen auf Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.
Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - § 70 Ausnahmen
- Straßenverkehrsordnung (StVO) - § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
- Straßenverkehrsordnung (StVO) - § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja