Leistungsbeschreibung


Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Sie können hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind.

Zu finden sind die Bekanntmachungen aller deutschen Insolvenzgerichte, jedoch mit einigen Einschränkungen:

  • erst ab denjenigen Startterminen der einzelnen Bundesländer, wie sie in der Länderübersicht aufgeführt sind;
  • in Verfahren, die bis zum 30.11.2001 eröffnet wurden nur, wenn die Bekanntmachung nach dem 01.07.2007 erfolgt ist (Bekanntmachungen aus den bis zum 30.11.2001 eröffneten Insolvenzverfahren waren vor dem 01.07.2007 in den Bekanntmachungsblättern der einzelnen Bundesländer zu veröffentlichen).

Unter dieser Internetadresse sind ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren zu finden, insbesondere:

  • die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
  • die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
  • der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
  • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses,
  • Terminbestimmungen,
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung,
  • Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Rechtsgrundlage


§ 9 Abs. 1 der Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet