Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
Textblöcke ein-/ausklappen- Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs
- Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV genannten Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser festgestellt wird. Die zuständige Behörde nimmt die Information entgegen und prüft die von Ihnen veranlassten Maßnahmen. Ggf. nimmt die Behörde auch Kontakt mit Ihnen auf.
Verfahrensablauf
Die Informationspflicht erfolgt über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“ - .
Um über die Überschreitung eines Maßnahmenwertes zu informieren, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Einstellung der Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage, kann eine Information erfolgen
Unter nachfolgender Seite finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Ist die Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig?
- bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) "
- bei "Nein" klicken Sie auf " Weiter mit der Unteren Immissionsschutzbehörde "
- Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
- Weiter mit der Unteren Immissionsschutzbehörde
- Continue with the State Agency for Agriculture and the Environment (StALU)
- Continue with the Lower Immission Control Authority
- Kontynuacja współpracy z Państwową Agencją Rolnictwa i Środowiska (StALU)
- Kontynuacja współpracy z Niższym Organem Kontroli Imisji
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Überschreitung eines Maßnahmenwertes sind Sie u.a. verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren.
Rechtsgrundlage
- § 10 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
- § Section 10 Ordinance on Evaporative Cooling Systems, Cooling Towers and Wet Separators (42nd BImSchV)
- § Sekcja 10 Rozporządzenie w sprawie wyparnych układów chłodzenia, wież chłodniczych i separatorów mokrych (42. BImSchV)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
Die Information erfolgt elektronisch über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“
Urheber
- Evaporation, cooling systems and wet separators: Report exceedance of the action values or malfunction
- Odparowywanie, systemy chłodzenia i separatory mokre: Zgłaszanie przekroczenia wartości działania lub nieprawidłowego działania.
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern