Gewerbsmäßiges Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen: Genehmigung beantragen
Gewerbsmäßiges Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen: Genehmigung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG).
Welche Gebühren fallen an?
- Gebührenrahmen: EUR 15,00 - EUR 1.800
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Was sollte ich noch wissen?
Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 03.05.2010.