Bibliothek - Bibliotheksausweis sperren (Verlustmeldung)/ Ersatzausweis beantragen
Bibliothek - Bibliotheksausweis sperren (Verlustmeldung)/ Ersatzausweis beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Sie haften für Ihr Bibliothekskonto – auch bei Verlust Ihres Bibliotheksausweises. Wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an uns, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben. Wir sperren dann Ihr Bibliothekskonto, um Missbrauch zu verhindern. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bibliotheksausweis kostenfrei sperren zu lassen. Mit einer sofortigen Beantragung eines Ersatzausweises fallen Entgelte laut Entgeltordnung an. Mit der Sperre des Ausweises ist keine Ausleihe sowie Nutzung unserer Digitale Medien mehr möglich. (Onleihe Mecklenburg-Vorpommern und Streamingdienst „filmfriend“)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt beziehungsweise ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
- Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Hinweis: Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden. Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Nach Einreichen des Online-Antrages für einen Ersatzausweis erfolgt der Versand innerhalb der nächsten zwei Werktage. Mit dem neuen Ausweis ist die Nutzung der Onlinedienste sofort wieder möglich. (Auf dort bereits entliehene Medien, eventuelle Vormerkungen und Merklisten kann jedoch nicht mehr zurückgegriffen werden)
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.
- Wenn Sie den Verlust des Bibliotheksausweises für die Landesbibliothek melden möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
- Wenn Sie den Verlust des Bibliotheksausweises für eine kommunale Bibliothek melden möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".
Voraussetzungen
- Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Für die Sperrung und Zusendung des Ersatzausweises werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verlustmeldung und Sperrung des Benutzerkontos ist kostenlos. Die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises kostet 2,50 EUR zuzüglich 1,00 EUR Auslagenersatz für die Zusendung per Post.
Welche Fristen muss ich beachten?
- maximal 4 Tage
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern