Bauantrag - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Bauantrag - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
An wen muss ich mich wenden?
sh. zuständige Stelle
Zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
je Grundstück für den Auszug aus dem Baulastverzeichnis oder die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
- Kosten für unbelastetes Grundstück: 20,- Euro je Flurstück
- Kosten für belastetes Grundstück: 25,- Euro je Flurstück
- Mindestgebühr: 25,- Euro
- Höchstgebühr: 100,- Euro
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
In Schwerin beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel etwa 3 Tage
Rechtsgrundlage
- § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Gebührennummer 4.3 der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- § Section 83 of the Mecklenburg-Vorpommern State Building Regulations (LBauO M-V)
- Fee number 4.3 of the Mecklenburg-Vorpommern Building Fee Ordinance (BauGebVO M-V)
- § 83 kodeksu budowlanego Meklemburgii-Pomorza Przedniego (LBauO M-V)
- Opłata nr 4.3 rozporządzenia w sprawie opłat budowlanych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (BauGebVO M-V)
Anträge / Formulare
keine
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern