Leistungsbeschreibung


Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Verfahrensablauf


Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Zuständige Stelle


Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen


Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Welche Gebühren fallen an?


  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Spezielle Hinweise
  • Kosten für unbelastetes Grundstück: 20,- Euro je Flurstück
  • Kosten für belastetes Grundstück: 25,- Euro je Flurstück
  • Mindestgebühr: 25,- Euro
  • Höchstgebühr: 100,- Euro

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

Spezielle Hinweise

In Schwerin beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel etwa 3 Tage

Anträge / Formulare


keine

Fachlich freigegeben durch


Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am


19.01.2015
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Jana Greve