Leistungsbeschreibung


Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

An wen muss ich mich wenden?


Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Welche Gebühren fallen an?


  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

Spezieller Hinweis für Landeshauptstadt Schwerin

  • Kosten für unbelastetes Grundstück: 20,- Euro je Flurstück
  • Kosten für belastetes Grundstück: 25,- Euro je Flurstück
  • Mindestgebühr: 25,- Euro
  • Höchstgebühr: 100,- Euro

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


keine

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/in Frau Jana Greve