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Bauantrag - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Spezielle Hinweise
  • Kosten für unbelastetes Grundstück: 20,- Euro je Flurstück
  • Kosten für belastetes Grundstück: 25,- Euro je Flurstück
  • Mindestgebühr: 25,- Euro
  • Höchstgebühr: 100,- Euro

keine

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

Spezielle Hinweise

In Schwerin beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel etwa 3 Tage

keine

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

19.01.2015