Fischerei - Fischerreiabgabe M-V bezahlen
Fischerei - Fischerreiabgabe M-V bezahlen
- Entrichtung der Fischereiabgabe durch Erwerb einer Fischereiabgabemarke, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen
Leistungsbeschreibung
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.
Verfahrensablauf
- Zahlung der Abgabe
- Erhalt des Nachweises der Entrichtung der Fischerabgabe
Zuständige Stelle
An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.
Sind Sie Angler/Freizeitfischer?
- Bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
- Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"
Voraussetzungen
keine
Welche Gebühren fallen an?
Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
- bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formloser Antrag