Fischerei - Touristenfischereischein beantragen
Fischerei - Touristenfischereischein beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenFür die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Wer bisher keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.
Leistungsbeschreibung
Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.
Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre
Zuständige Stelle
Örtliche Ordnungsbehörden
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
für zeitlich befristeten Fischereischein
für Verlängerungsbescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
- bei persönlichem Erscheinen: sofort
Rechtsgrundlage
- § 7 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 1 Abs. 3 Fischereischeinverordnung (FSchVO M-V)
- § Section 7 of the State Fishing Act (LFischG M-V)
- § Section 1 (3) of the Fishing License Ordinance (FSchVO M-V)
- § 7 państwowej ustawy o rybołówstwie (LFischG M-V)
- § 1 ust. 3 rozporządzenia w sprawie licencji połowowych (FSchVO M-V)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeines
- Formulare und Merkblätter in der Fischereiverwaltung
- Application for the issue or extension of a temporary fishing license
- Forms and information sheets in the fisheries administration
- Wniosek o wydanie lub przedłużenie tymczasowej licencji połowowej
- Formularze i arkusze informacyjne w administracji rybołówstwa
Bemerkungen
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.
Urheber
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Ubieganie się o tymczasową licencję połowową, wakacyjną licencję połowową i turystyczną licencję połowową (bez zdawania testu umiejętności)
- Applying for a temporary fishing license, vacation fishing license and tourist fishing license (without taking a skills test)
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern