Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdacht melden
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdacht melden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin im Nichtfinanzsektor Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie mit Geld oder Gegenständen aus dubiosen Quellen zu tun haben, müssen Sie das melden.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Ihnen hohe Bußgelder drohen.
Verfahrensablauf
Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie in der Regel elektronisch abgeben.
Das meldende Unternehmen muss sich dazu vorab registrieren. Da die Registrierung einen gewissen Aufwand mit sich bringt und die Verdachtsmeldung auf jeden Fall schnell abgegeben werden muss, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu registrieren; auch ohne aktuell vorliegenden Verdachtsfall.
Tun Sie dies schnellst möglich, das heißt innerhalb eines Tages.
Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Über die Meldung des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen. Sie dürfen Ihre Vertragspartner und sonstige Dritte keinesfalls darüber informieren. Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen. Konkrete Informationen zum weiteren Ablauf erhalten sie von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind eine Person oder ein Unternehmen, die oder das nach dem Geldwäschegesetz zur Meldung verpflichtet ist.
- Sie haben den Verdacht, dass
- Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben
- Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen
- Ihr Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offenlegt, dass er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen, die zum Verdachtsmoment geführt haben
Welche Fristen muss ich beachten?
schnellstmöglich
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine