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Bürgerfragestunde der Stadtvertretung Schwerin - Anfrage einreichen


Leistungsbeschreibung

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin führt zu Beginn jeder Sitzung eine Bürgerfragestunde durch. In Sitzungen, in denen die Haushaltssatzung beraten und beschlossen wird, findet keine Fragestunde statt.

Die Anfrage muss fünf Arbeitstage vor Beginn der Sitzung vorliegen, um noch behandelt zu werden. Die Behandlung von Fragen zu Punkten der Tagesordnung ist in derselben Sitzung nicht zulässig. Die Fragen sollen kurz und sachbezogen sein.

Bitte teilen Sie mit, an wen diese gerichtet ist (Oberbürgermeister, Stadtpräsident bzw. Stadtvertretung).

In der Bürgerfragestunde haben Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Landeshauptstadt Schwerin Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit, zu Angelegenheiten die die Stadt Schwerin betreffen Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Bürgerinitiativen und Vereinigungen aller Art üben ihr Fragerecht durch ihren Sprecher oder einen gesetzlichen Vertreter aus.

Anfragen, Vorschläge und Anregungen, die nicht Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin betreffen, können im Rahmen der Bürgerfragestunde nicht behandelt werden und werden durch den Stadtpräsidenten unter Angabe der Gründe zurückgewiesen.